Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) angepasst. Die Änderungen betreffen verschiedene Regelungen, wie beispielsweise die Ausführungen zu § 251 AO (Vollstreckbare Verwaltungsakte.