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In der Vergangenheit war jede Beherbergungsstätte gesetzlich dazu verpflichtet, die personenbezogenen Daten des Gastes über einen Meldeschein zu erheben. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV, das am 29.10.2024 veröffentlicht wurde und ab dem 1.1.2025 gilt, ändert das Bundesmeldegesetz (BMG) dahingehend, dass diese Meldepflicht für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit entfällt. Die Neuregelung der Meldepflicht hat auch Auswirkungen auf kommunale Gästebeitragssatzungen.