Autofahrer haben besondere Sorgfaltspflichten gegenüber Kindern. Eine Elfjährige, die in einer Überforderungssituation und aufgrund von Gruppendynamik reflexhaft falsch reagiert, trifft an einem Unfall beim Überqueren der Straße kein Verschulden: In der Nähe von Schulen, angesichts von Kindern auf der Straße, besteht die Pflicht zur Bremsbereitschaft.
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