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Der Wahlvorstand hatte bei den Betriebsratswahlen 2022 im Volkswagen-Stammwerk den Wahlberechtigten, von denen er wusste, dass diese im Wahlzeitraum voraussichtlich nicht im Betrieb sind, unaufgefordert die Briefwahlunterlagen zugesendet. War die Wahl gültig? Darüber hat nun das BAG entschieden.