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Der Bundestag hat die Einführung eines Lobbyregisters beschlossen. Mit dem Gesetz werden Profi-Interessenvertreter verpflichtet, sich in ein öffentlich einsehbares Register einzutragen – sonst drohen empfindliche Strafen. Der “exekutive Fußabdruck”, der das Ganze noch verschärft hätte, kommt allerdings nicht.