Der Bundestag hat die Einführung eines Lobbyregisters beschlossen. Mit dem Gesetz werden Profi-Interessenvertreter verpflichtet, sich in ein öffentlich einsehbares Register einzutragen – sonst drohen empfindliche Strafen. Der „exekutive Fußabdruck“, der das Ganze noch verschärft hätte, kommt allerdings nicht.