Das Bundessozialgericht entschied im Fall eines Lohnbuchhalters, dass die vertraglich vereinbarte Selbstständigkeit ein maßgebliches Indiz gegen die abhängige Beschäftigung ist. Das ist bemerkenswert, da dem Willen der Parteien im Sozialversicherungsrecht regelmäßig eher weniger Aussagekraft beigemessen wird.