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Das neue Bürokratieentlastungsgesetz sorgt in vielen Personalabteilungen für Erleichterungen. In einigen Bereichen darf künftig auf die Schriftform verzichtet werden, die Textform reicht aus. Genügt damit eine E-Mail für Arbeitsvertrag, Kündigung oder Befristungsabreden? Wann ist die Schriftform noch vorgeschrieben und was passiert, wenn diese nicht eingehalten wird?