Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Ärzte und Ärztinnen an Universitätskliniken haben keinen Anspruch auf bessere Vergütung ihres Arbeitgebers, auch wenn es in sogenannten Hintergrunddiensten zu vermehrten Arbeitseinsätzen kommt. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).