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Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Aus Sicht der Wirtschaft ist das Gesetz enttäuschend, im HGB werden lediglich die Aufbewahrungspflichten bestimmter Unterlagen um 2 Jahre reduziert.