Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Früher in Deutschland lebende Rentnerinnen und Rentner erhalten auch dann deutsches Blindengeld, wenn sie inzwischen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnen. Das hat das Bundessozialgericht mit seinem Urteil am 10.6.2021 entschieden.