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Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass ein Unfall bei einem firmeninternen Fußballturnier kein Arbeitsunfall ist. Ein Mitarbeiter, der sich bei einem solchen Event verletzte, verlangte eine Entschädigung, scheiterte jedoch vor Gericht. Das BSG argumentierte, dass das Event keine arbeitsvertragliche Pflicht darstellt und trotz Presseberichterstattung nicht als Werbeveranstaltung gilt.