Kann eine psychische Störung als Berufskrankheit gewertet werden? Unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen ist das bislang in der Regel nicht möglich. Aber wie steht es um die psychischen Störungen aufgrund spezifischer Belastungen in bestimmten beruflichen Tätigkeiten? Rechtfertigen diese eine Einordnung als Berufskrankheit? Ein Urteil des Bundessozialgerichts sorgt hier zumindest teilweise für eine Neubewertung.
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