Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Das Bundessozialgericht hatte zu entscheiden, ob ein Krankenhauskoch durch den Unfallversicherungsschutz abgedeckt ist, wenn er eine von der Krankenhausverwaltung angebotene Impfung gegen Schweinegrippe erhält und daraufhin einen Gesundheitsschaden erleidet.