Nach der Polizei dürfen künftig auch Verfassungsschützer, Nachrichtendienste und die Bundespolizei verschlüsselten Nachrichtenaustausch im Rahmen der sogenannte Quellen-TKÜ abhören und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung „knacken“. Die gegen Warnungen von Verfassungsrechtlern und Datenschützern verabschiedeten Gesetze dürften bald das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.