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Nach der Polizei dürfen künftig auch Verfassungsschützer, Nachrichtendienste und die Bundespolizei verschlüsselten Nachrichtenaustausch im Rahmen der sogenannte Quellen-TKÜ abhören und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung „knacken“. Die gegen Warnungen von Verfassungsrechtlern und Datenschützern verabschiedeten Gesetze dürften bald das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.
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