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Der Bundestag hat am 21.5.2021 das Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des Kör­per­schaft­steu­er­rechts (Kö­MoG) beschlossen. Zuvor hatte der Finanzauschuss den Gesetzentwurf der Bundesregierung an einigen Stellen geändert und ergänzt.