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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Grundsatzentscheidung zum Abstammungsrecht getroffen und damit die Rechte leiblicher Väter gestärkt. Die gesetzliche Regelung in § 1600 BGB wurde als unvereinbar mit dem Elterngrundrecht aus Art. 6 GG und damit für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde der Auftrag erteilt, bis Ende Juni 2025 das Anfechtungsrecht für Väter neu zu regeln.