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Zur Abmilderung von Liquiditätsengpässen in Unternehmen wurden die „Außerordentlichen Wirtschaftshilfen“ in Form einer einmaligen Kostenpauschale auf Basis der Umsatzerlöse beschlossen. Wann sind diese Zuschüsse zu berücksichtigen, d.h. welches Ereignis führt zur Berücksichtigung im Jahresabschluss 2020?
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