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Die Impfungen gegen das Coronavirus werden in den Unternehmen ein immer wichtigeres Thema. Viele Unternehmen bieten bereits freiwillige Grippeschutzimpfungen im Betrieb an und wollen auch Coronaimpfungen ermöglichen. Doch was gilt, wenn Beschäftigte einen Impfschaden erleiden? Haftet dann der Arbeitgeber?