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Durch die Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) ist es seit dem 7. Juni 2021 auch Betriebsärzten möglich, Impfungen gegen das Coronavirus vorzunehmen. Damit wurde die Impfmöglichkeit ausgeweitet, sodass nicht mehr nur Impfzentren und mobile Impfteams die Schutzimpfungen vornehmen können. Hierbei stellen sich folgende Fragen: Wer trägt die Kosten für die Leistung der Betriebsärzte und den Impfstoff? Und was machen Arbeitnehmer von Unternehmen, die keine Betriebsärzte haben?