Maskenpflicht, Abstandsregelung und die Corona-Testpflicht hat ein Familienrichter in Weimar in einem sehr ausführlichen Urteil an zwei Schulen aus Gründen des Kindeswohls aufgehoben. Er geht von Verfassungswidrigkeit der Anordnungen aus, stellt auch RKI-Empfehlungen infrage – und sieht sich mittlerweile Strafanzeigen gegenüber. Als weiteres Familiengericht ist Weilheim teilweise gefolgt.
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