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Wegen steigender Corona-Fallzahlen gelten viele beliebte Reiseländer als Risikogebiet. Ein Urlaub dort ist für Beschäftigte, insbesondere für diejenigen, die geimpft sind, nicht mehr zwangsläufig mit einer Quarantäne bei Rückkehr verbunden – anders als im Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet. Welche Regelungen gelten?