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Patientinnen und Patienten, die sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben, haben Anspruch auf eine Behandlung mit vom Bund beschafften, nicht zugelassene Arzneimittel mit monoklonalen Antikörpern. In diesem Zusammenhang kann auch ein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten bestehen. Näheres erfahren Sie in dieser News.