Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Durch die “Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung”, die am 15. September im Kabinett beschlossen wurde, wird der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 auf alle Betriebe unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit ausgeweitet. Bislang war er auf Betriebe begrenzt, die die Kurzarbeit bis zum 30. September 2021 eingeführt haben. Zudem wird die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.