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Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann telefonisch für bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen. Diese Regelung gilt bis zum 30.6.2021.