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Nach Bewerberinnen und Bewerbern googeln oder Profile in sozialen Medien durchforsten: Jeder fünfte Arbeitgeber hat bereits einen Kandidaten oder eine Kandidatin nach einer Internet-Recherche aus dem Bewerbungsverfahren aussortiert. Aber inwieweit dürfen Personaler aus datenschutzrechtlicher Sicht einen solchen Check durchführen?
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