Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Im Februar 2024 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vorgelegt, der die Pflicht zur Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter beibehält. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden (DSK) hat dazu eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht.