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Das Untersagen einer abtreibungskritischen Mahnwache unmittelbar gegenüber der Pforzheimer Beratungsstelle von pro familia war rechtmäßig, so das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe: Frauen, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden, dürfen keinem Spießrutenlauf zwischen Abtreibungsgegnern ausgesetzt werden, wenn sie eine Beratungsstelle betreten.