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Am 2.6.2021 wurde der Deutsche Rechnungslegungs-Änderungsstandard 11 (DRÄS 11) im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Inhaltlich wird damit der DRS 18 Latente Steuern enger an die geltende Gesetzeslage angepasst und die bislang geforderten Erweiterungen gestrichen.