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Der Gesetzgeber wartet aktuell mit einem neuen digitalen Verfahren in der sozialen Pflegeversicherung auf. Die Grundlage zur Erhebung der berücksichtigungsfähigen Kinder wird ELStAM bieten. Doch ist das wirklich sinnvoll? Woran es beim sogenannten DaBPV hakt, beleuchtet Beraterin Birgit Ennemoser in ihrer ersten Entgelt-Kolumne auf unserem Portal.