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Grundsätzlich gilt in der Umsatzsteuer das Prinzip der Soll-Besteuerung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmer jedoch die Ist-Besteuerung beantragen. Die Ist-Besteuerung hat den Vorteil, dass die Umsatzsteuer erst dann entsteht, wenn die Kunden ihre Rechnung bezahlen.