Ein Polizeibeamter hatte sich in seiner Freizeit im Rahmen eines tätlichen Angriffs auf ihn und seine Begleitung selbst in den Dienst versetzt, um sich zur Wehr zu setzen und die Situation aufzulösen. Im Laufe dieser Auseinandersetzung erlitt er Verletzungen. Gilt das als Dienstunfall und stand er daher unter dem Schutz der Dienstunfallfürsorge?
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