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Die Versetzung einer Mitarbeiterin, die alle 75 Minuten Maskenpausen gefordert hatte, war rechtmäßig, urteilte kürzlich das Arbeitsgericht Herne. Damit es erst gar nicht zu einem Rechtsstreit kommt, sollten Arbeitgeber die Grenzen des Direktionsrechts kennen und die Vorgaben für eine Versetzung beachten.
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