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Unsere Kolumnistin Christiane Droste-Klempp hörte kürzlich den § 56 Abs. 1a IfSG den § 616 BGB fragen: “Bist du ausgeschlossen oder etwa eingeschränkt? Sonst zahlst im Notfall du.” Frustriert, mit schlechtem Gewissen und völlig alleine gelassen zog sich der § 616 BGB zurück und tat, was er tun musste: bezahlen.