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Am 25. Juni 2021 haben die Regierungsfraktionen kurz vor Ende der Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der zur Einführung eines neuen Wiederaufnahmegrundes zu Lasten des Angeklagten in die Strafprozessordnung führen soll. In Zukunft sollen bei Mord und schwersten Kriegsverbrechen, die nicht verjähren, neue Tatsachen oder Beweismittel die Rechtskraft des freisprechenden Urteils durchbrechen können. Ob diese Einschränkung des Prozessgrundrechts des Verbots der Doppelbestrafung (ne bis in idem) verfassungsrechtlich zulässig ist, ist zweifelhaft. Lohnt sich seine Aufgabe?