Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Weil ein Mann nachts stark alkoholisiert auf dem Parkplatz eines Einkaufscenters rangierte, wurde ihm der Führerschein für sechs Monate entzogen. Als er sich nach Ablauf des Fahrverbots weigerte, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, wurde der Führerschein eingezogen. Aber hatte er überhaupt im öffentlichen Verkehr agiert, als er unter Alkoholeinfluss stand?