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Weil ein Mann nachts stark alkoholisiert auf dem Parkplatz eines Einkaufscenters rangierte, wurde ihm der Führerschein für sechs Monate entzogen. Als er sich nach Ablauf des Fahrverbots weigerte, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, wurde der Führerschein eingezogen. Aber hatte er überhaupt im öffentlichen Verkehr agiert, als er unter Alkoholeinfluss stand?