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Durch die Coronapandemie wurde eine Debatte um Arbeitszeiterfassung und Überstunden speziell im Homeoffice ausgelöst. Anlass dazu, einen Blick auf die unterschiedlichen Möglichkeiten bei der Abrechnung von Überstunden zu werfen. Zu beachten sind insbesondere die Vereinfachungsregelungen bei der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abrechnung.
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Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
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