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Nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit endet für Arbeitnehmende der Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Danach können die Betroffenen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beziehen. Erfahren Sie hier das Wichtigste zum Thema Aussteuerung betroffener Beschäftigter.