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Durch die andauernde Corona-Pandemie müssen Eltern häufiger die Betreuung ihres Kindes sicherstellen. Der Gesetzgeber hat für das Jahr 2021 den Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes für GKV-Versicherte erneut verlängert und den Anspruch auf pandemiebedingte Betreuungen ausgeweitet. Die Krankenkassen verständigten sich auf ein einheitliches Vorgehen. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie hier.