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Arbeitnehmer entrichten monatlich aus dem versicherten Arbeitsentgelt die Beiträge zur Rentenversicherung. Während des Bezugs von Krankengeld werden ebenfalls Beiträge abgeführt, die sich die Krankenkasse und der arbeitsunfähige Arbeitnehmer teilen (rentenrechtliche Anrechnungszeit). Die Beiträge werden aus einem herabgesetzten Arbeitsentgelt berechnet, was die Rentenhöhe beeinflussen kann.