In vielen Betrieben ist immer noch Kurzarbeit angeordnet. Normalerweise müssen Arbeitgeber für gesetzliche Feiertage das Arbeitsentgelt zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den feiertagsbedingten Ausfall erhalten hätte. Doch welche besonderen Regeln gelten während der Kurzarbeit?
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28. Januar 2026 | Mandanteninformation
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Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
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