Grundsätzlich haben Beschäftigte bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Was gilt aber, wenn sich Mitarbeitende in der Freizeit tätowieren lassen und sich die Stelle entzündet oder wenn sie sich beim Fallschirmspringen verletzen: Kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern?