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Nur wer innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod der Eltern deren selbstbewohnte Immobilie nutzt, kann steuerfrei erben. Bestimmen Kinder das Haus oder die Wohnung erst später zu ihrem Familienwohnsitz, ist die Befreiung von der Erbschaftsteuer nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.