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Jahresabschlüsse von Geschäftsjahren, die nach dem 21.6.2024 beginnen, müssen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen (Bundesgesetzblatt 2023 Nr. 154) von bestimmten Unternehmen um einen Ertragsteuerinformationsbericht ergänzt werden.