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Das sogenannte “ewige Widerrufsrecht” bei Kreditverträgen wurde mit der jetzigen Entscheidung des EuGH neu belebt. Der EuGH gewährt den Bankkunden ein Widerrufsrecht auch noch Jahre nach Abschluss der Kreditverträge, wenn die Kreditverträge Regeln enthalten, die für Normalverbraucher schwer verständlich sind.