Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte über eine Klage Dänemarks zu befinden, mit welcher die Dänen moniert hatten, dass es wegen fehlender Zuständigkeit der EU keine europäische Mindestlohn-Richtlinie geben dürfe. Der EuGH erklärte zentrale Bestandteile der Richtlinie tatsächlich für nichtig, kippte aber nicht die gesamte Richtlinie. Gregor Thüsing ordnet das EuGH-Urteil ein.