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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte darüber zu entscheiden, ob Luxemburg mit der Verurteilung eines der Hauptangeklagten im “Luxleaks”-Prozess gegen dessen Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen hat. Der Verurteilte hatte geklagt, weil er sich als Whistleblower sah, der im öffentlichen Interesse gehandelt habe.