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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte darüber zu entscheiden, ob Lu­xem­burg mit der Ver­ur­tei­lung eines der Haupt­an­ge­klag­ten im “Lux­leaks”-Pro­zess gegen des­sen Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung ver­sto­ßen hat. Der Verurteilte hatte geklagt, weil er sich als Whistleblower sah, der im öffentlichen Interesse gehandelt habe.