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Controller erkennen, dass die Fuhrparks ihrer Unternehmen beim Leasing zu viel bezahlen. Verträge werden kritisch hinterfragt und Alternativen erwogen. Alternativen – neben dem Fahrzeugkauf – ist  der kaufähnliche „offene“ Leasingvertrag entsprechend dem Leasingerlass von 1971 (Vollamortisationsvertrag). Was der Unterschied zwischen „geschlossenen“ und „offenen“ Leasingverträgen ist und welche Vorteile offene Leasingverträge im Vergleich zu „geschlossenen“ Leasingverträgen bieten lesen Sie in dieser News.