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Aus dem LkSG sowie der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ergibt sich, dass Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten risikobasiert vorgehen müssen. Dies bedeutet, dass sie Risiken und Maßnahmen priorisieren und dabei die Risikodisposition ihrer Zulieferer in der Lieferkette berücksichtigen sollen.