Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Eine aktuelle Entscheidung des FG Düsseldorf zeigt, dass der Rückbehalt von Flächen bei der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht zwingend die Steuerbegünstigung nach § 6 Abs. 3 EStG ausschließt, selbst wenn diese Flächen mehr als 10 % der Gesamtfläche ausmachen.