Wird das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners vom Insolvenzverwalter gemäß § 35 Abs. 2 InsO freigegeben, umfasst die Freigabe auch den Anspruch auf Berichtigung von unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer, sofern die Voraussetzungen für die Berichtigung erst nach der Freigabeerklärung geschaffen werden.
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